Verkehrswacht Dresden e.V. - FAQ - Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Babyschale im Fahrzeug Marke XYZ verwenden?
- Erstellt:
- Freitag, 01. Mai 2009
- Letzte Bearbeitung:
- Sonntag, 10. Mai 2009
Antwort
Grundsätzlich funktionieren die bei uns auszuleihenden Babyschalen in allen Fahrzeugen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber sofern der Platz, an dem der Sitz befestigt werden soll, über einen Dreipunktgurt verfügt, können Sie ihn dort auch befestigen.
Beachten Sie dabei aber bitte, dass auf dem Vordersitz befestigte Babyschalen nicht zulässig sind sobald sich ein aktiver Beifahrerairbag im Fahrzeug befindet. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Babyschale entgegen der Fahrtrichtung befestigt wird.
Wenn Sie den Beifahrerairbag nicht selbst deaktivieren können - was meistens durch ein Schloss im Handschuhfach erfolgt - wenden Sie sich bitte an Ihre Fachwerkstatt. Denn nur diese sind authorisiert, solche Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen. Wir empfehlen aber, im Interesse der Sicherheit anderer Beifahrer, den Airbag nicht dauerhaft deaktivieren zu lassen und den Kindersitz / die Babyschale auf der Beifahrerseite im Fond zu verwenden.













