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Mittwoch, 19. August 2009 um 07:49 Uhr |
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Seite 1 von 2 Seit 01. September 2009 gilt sie, die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, sprich die neue StVO.
Hauptanliegen in dieser überarbeiteten Version sind der Abbau des Schilderwaldes an Deutschlands Straßen, eine bessere Struktur sowie eindeutige Regelungen für Rollschuhfahrer bzw. Inline-Skater.
Neuerungen
Bahnübergang
- es herrscht jetzt Überholverbot ab dem Gefahrenzeichen bis zum Übergang
- das Wartegebot nach der einstreifigen Bake entfällt
- der Bahnübergang wird nur noch durch ein Verkehrszeichen angekündigt
(siehe auch Die Gestrichenen Verkehrszeichen, Zeichen 150)
Radverkehr
- jetzt dürfen laut StVO auch die linken Radwege bei entsprechenden Zusatzzeichen verwendet werden
- die beliebten und ohnehin schon verwendeten Fahrradanhänger sind jetzt erlaubt
- Radfahrer müssen jetzt statt der Lichtzeichen für Fußgänger die Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten
Rollschuhfahrer / Inlineskater
- gelten nicht als Fahrzeuge und können somit bei entsprechendem Zusatzzeichen den Radweg mitbenutzen
Lastkraftwagen und Zugmaschinen
- LKW über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht und Zugmaschinen dürfen auf auf Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht mehr befahren, wenn die Wetterverhältnisse extrem widrig sind
Straßenbenutzung (außerorts)
- bei insgesamt drei oder fünf Fahrstreifen für beide Richtungen darf sich auf dem mittleren Fahrstreifen nur noch zum Linksabbiegen eingeordnet werden, nicht zum Überholen
- bei mindestens drei Fahrsreifen für eine Richtung dürfen LKW über 3,5t und alle Kfz mit Anhänger den linken Fahrstreifen nur zum Linksabbiegen nutzen
Dauerlichtzeichen
- auf allen Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen herrscht jetzt Halteverbot
Bezeichnungen
- Beschleunigungsstreifen - Einfädelungsstreifen
- Verzögerungsstreifen - Ausfädelungsstreifen
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