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Mittwoch, 04. Januar 2012 um 00:00 Uhr |
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Bitte beachten Sie die neuen Öffnungszeiten unseres Verkehrsübungsplatzes: Ab sofort und bis auf Weiters sind wir wieder jeden Tag für Sie da, allerdings zu anderen Zeiten.
Das heißt, Sie können von Montag bis Sonntag, auch an Feiertagen, üben, üben, üben. Geschlossen ist lediglich am 24.12., 25.12. und 26.12. sowie am 31.12. und am 01.01. An allen anderen Tagen steht Ihnen der Platz zum Fahren und unser Team bei Fragen gern zur Verfügung. Montag bis Freitag (auch an Feiertagen) jeweils von 10.00-16.00 Uhr Samstag und Sonntag jeweils von 10.00-17.30 Uhr
Was sich nicht ändert, sind die Preise: Wie bisher auch kostet die angefangene Stunde 6€.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß, viel Erfolg und allzeit gute Fahrt. |
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Mittwoch, 09. März 2011 um 11:50 Uhr |
Viele Ratschläge, Anleitungen und Theorien erklären, wie man sich in gefährlichen Situationen richtig verhält. Doch um für die besonderen Herausforderungen des automobilen Alltags fit zu sein, ist das Üben und Verinnerlichen von Verhaltensweisen unerlässlich. In Zusammenarbeit mit der DEKRA Niederlassung Dresden bieten wir Ihnen mit der praktischen Fahrerschulung deshalb ab sofort die Möglichkeit, einer möglichen Gefahrensituation gut vorbereitet gegenüberzustehen. Dass jedes Fahrzeug physikalischen Gesetzmäßigkeiten unterliegt, über die es nicht beansprucht werden kann, ist weithin bekannt und wird schon während der Zeit in der Fahrschule vermittelt. Wo diese Grenzen allerdings fahrzeugspezifisch liegen, bleibt jedoch oft verborgen.
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Sonntag, 10. Mai 2009 um 11:51 Uhr |
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W ir wollen die Schulwege in Dresden noch sicherer machen, und Ihnen die Möglichkeit geben, sich vorab eine Übersicht zu verschaffen, welcher Weg der beste für Ihre Kinder ist. Aus diesem Grund haben wir unsere Daten weiter digitalisiert und auf interaktive Karten übertragen.
So können Sie mit einem Mausklick sehen, an welchen Straßenquerungen unsere Schulweghelferinnen und Schulweghelfer hilfreich zur Seite stehen. In Verbindung mit den Schulwegplänen, die wir ebenfalls online gestellt haben, können Sie so noch schneller und einfacher den sichersten Schulweg ermitteln.
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Wo unsere Schulweghelfer stehen, sehen Sie hier...
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Mittwoch, 26. März 2008 um 14:36 Uhr |
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"Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind." (StVO §21(1a): Personenbeförderung)
Trotzdem gibt es immer wieder Autofahrer die denken: "Ach, die paar Kilometer geht es auch mal ohne Sitz oder Schale, da passiert schon nichts..."
Wenn es doch zu einem Unfall oder auch nur einem abrupten Bremsmanöver kommt, sind die Folgen oft verheerend. Gehen Sie deshalb kein unnötiges Risiko ein und schützen Sie Ihr Kind konsequent - von Anfang an.
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Leihen Sie sich eine Babyschale - so funktioniert es...
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Mittwoch, 19. August 2009 um 07:49 Uhr |
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Seit 01. September 2009 gilt sie, die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, sprich die neue StVO.
Hauptanliegen in dieser überarbeiteten Version sind der Abbau des Schilderwaldes an Deutschlands Straßen, eine bessere Struktur sowie eindeutige Regelungen für Rollschuhfahrer bzw. Inline-Skater.
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Was sich im Einzelnen ändert, erfahren Sie hier...
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