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Dienstag, 24. Februar 2009 um 00:00 Uhr |
Ihnen fehlt die Fahrpraxis? Sie wollen in Ruhe und vor allem ohne Angst vor Ärger mit dem Gesetz Auto fahren? Sie machen gerade den Führerschein und wollen schon einmal die Grundelemente üben?
Auf unserem Verkehrsübungsplatz in Dresden können Sie gegen eine Gebühr von 6 € pro Stunde die Grundelemente des Autofahrens trainieren. Üben Sie in aller Ruhe Anfahren, Kuppeln, Bremsen, Rückwärtsfahren, Einparken, Kurven- und Geradeausfahren.
Nutzen Sie die Möglichkeit, auf einem geschlossenem Gelände Fahrpraxis zu erlangen und somit sicher und fit im Straßenverkehr teilzunehmen.
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Legal ab 16 1/2 Jahren Auto fahren - wie das geht erfahren Sie hier...
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Sonntag, 10. Mai 2009 um 11:51 Uhr |
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W ir wollen die Schulwege in Dresden noch sicherer machen, und Ihnen die Möglichkeit geben, sich vorab eine Übersicht zu verschaffen, welcher Weg der beste für Ihre Kinder ist. Aus diesem Grund haben wir unsere Daten weiter digitalisiert und auf interaktive Karten übertragen.
So können Sie mit einem Mausklick sehen, an welchen Straßenquerungen unsere Schulweghelferinnen und Schulweghelfer hilfreich zur Seite stehen. In Verbindung mit den Schulwegplänen, die wir ebenfalls online gestellt haben, können Sie so noch schneller und einfacher den sichersten Schulweg ermitteln.
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Wo unsere Schulweghelfer stehen, sehen Sie hier...
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Donnerstag, 09. April 2009 um 16:16 Uhr |
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Im Jahre 2009 fand nun bereits in der 14. Saison in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Dresden die Fahrradcodierung statt. Nutzen auch Sie im nächsten Jahr die Möglichkeit, Ihr Fahrrad oder das Ihres Kindes kostenlos codieren zu lassen und es damit für Diebe unattraktiv zu machen. Zehn Zeichen, 0.2mm tief in den Rahmen eingraviert und nicht mehr ohne sichtbare Spuren zu entfernen personalisieren das Fahrrad. Denn im Gegensatz zur Herstellerspezifischen Rahmennummer ist der eingefräste Code auf den Besitzer abgestimmt.
Mit der individuellen Nummer, die das Rad dann erhält, lässt sich der Besitzer genau ermitteln. Wann und wo Sie Ihr Fahrrad 2010 codieren lassen können, sehen Sie stets aktuell in der Übersicht.
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Hier erfahren Sie mehr über die Fahrradcodierung...
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Mittwoch, 26. März 2008 um 14:36 Uhr |
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"Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind." (StVO §21(1a): Personenbeförderung)
Trotzdem gibt es immer wieder Autofahrer die denken: "Ach, die paar Kilometer geht es auch mal ohne Sitz oder Schale, da passiert schon nichts..."
Wenn es doch zu einem Unfall oder auch nur einem abrupten Bremsmanöver kommt, sind die Folgen oft verheerend. Gehen Sie deshalb kein unnötiges Risiko ein und schützen Sie Ihr Kind konsequent - von Anfang an.
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Leihen Sie sich eine Babyschale - so funktioniert es...
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Mittwoch, 19. August 2009 um 07:49 Uhr |
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Seit 01. September 2009 gilt sie, die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, sprich die neue StVO.
Hauptanliegen in dieser überarbeiteten Version sind der Abbau des Schilderwaldes an Deutschlands Straßen, eine bessere Struktur sowie eindeutige Regelungen für Rollschuhfahrer bzw. Inline-Skater.
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Was sich im Einzelnen ändert, erfahren Sie hier...
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